TEILNAHMEBEDINGUNGEN "FLEETPARTNER TOMBOLA FLOTTE 2025"
1. Veranstalter der Aktion "FleetPartner Tombola Flotte 2025"
Veranstalter der Aktion "FleetPartner Tombola Flotte 2025" ist allein die Vergölst GmbH, Continental-Plaza 1, D-30175 Hannover , vertreten durch die Geschäftsführung Frauke Wieckberg und Andreas Exeler, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg/Hessen, Registernummer HRB 64, USt-ID-Nr. DE 811163921 (im Folgenden „Vergölst“ genannt). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zur Messe Flotte! Der Branchentreff und deren Veranstalter und wird in keiner Weise von ihr gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Aktion sind an die Vergölst GmbH zu richten (marketing@vergoelst.de).
Ansprechpartner und Verantwortlicher für Planung, Organisation und Durchführung der Aktion ist die Vergölst GmbH. Für die Realisierung der Gewinne ist sie ebenfalls zuständig.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das unentgeltliche Ziehen eines Tombola-Loses auf der Messe Flotte! Der Branchentreff. Eine Angabe des Vor- und Nachnamens sowie der Kontaktdaten oder weiterer persönlicher Daten erfolgt nicht. Durch das Zufallsprinzip beim Ziehen der Lose ermittelte Sachgewinne können am Messestand der Marke FleetPartner (Halle 6, Stand J50) abgeholt werden.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
2.3 Mitarbeiter von Continental oder von einem mit Continental im Sinne von §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und deren Angehörige, Mitarbeiter von Pneuhage Fleet Solution GmbH und anderer Partner des FleetPartner Netzwerks sowie deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Aktionslaufzeit und Gewinne
3.1 Die Aktion beginnt am 26. März 2025 um 8 Uhr und endet um 18.30 Uhr („Aktionslaufzeit“).
3.2 Unter allen Teilnehmern werden 75 RITUALS Autopflege-Sets und 75 Schlüsselanhänger-Tracker („Chipolos“) als Hauptgewinn im Wert von 27,75 € (RITUALS Autopflege-Set) bzw. 18,25 € (Schlüsselanhänger-Tracker „Chipolo“) verlost. Gewinner mit einem Hauptgewinn-Los können aus diesen beiden Sachpreisen frei wählen (nur solange der Vorrat reicht).
3.3 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch das eigenständige und auf dem Zufallsprinzip beruhende Ziehen der Tombola-Lose durch die Teilnehmer.
3.4 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
3.5 Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
3.6 Vergölst behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber Vergölst zu.
4. Benachrichtigung der Gewinner
4.1 Eine separate Benachrichtigung der Gewinner durch Vergölst entfällt, da ein Gewinn mit dem Öffnen des Tombola-Loses unverzüglich ersichtlich ist.
4.2 Meldet sich der Gewinner nicht bis zum 26. März, 18.30 Uhr, unter Vorlage seines Gewinnloses am FleetPartner Messestand (Halle 6, Stand J50), verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.
5. Ausschluss
5.1 Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder die Applikation manipulieren, können von der Teilnahme an der Aktion mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Der Veranstalter, bzw. die mit der Durchführung an der Aktion beauftragten Agenturen, sind berechtigt, die Aktion einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere bei einem Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
5.2 Die Vergölst GmbH ist berechtigt, Teilnehmer, die das Vorliegen der in Ziff. 2.2 genannten Voraussetzungen auf Anforderung nicht nachweisen oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich den Gewinn abzuerkennen und zurückzufordern.
6. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die Vergölst GmbH keine Garantie oder Gewähr für die Verfügbarkeit der Internetseiten im Zusammenhang mit der Aktion oder der darauf eingestellten Inhalte übernimmt. Die Vergölst GmbH behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Internetseiten (auch ohne vorherige Ankündigung) ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Die Vergölst GmbH haftet nicht für die Insolvenz der Kooperationspartner und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung. Die Vergölst GmbH sowie deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen oder eines Dienstes, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Aktion entstandene Schäden, es sei denn dass solche Schäden von der Vergölst GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden; dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit.
7. Sonstiges
7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Vergölst unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen eine unbeabsichtigte Regelungslücke aufweisen.
7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Continental ebenso als Gerichtsstand vereinbart.