AGB der Vergölst GmbH für Geschäfte im Rahmen des Vergölst Onlineshops, B2B
1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Für sämtliche Verträge der Vergölst GmbH, die mit B2B Kunden iSd. §14 BGB mittels Internet geschlossen werden, gelten die nachfolgenden AGB. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Anschrift der Vergölst GmbH:
Vergölst GmbH
Continental-Plaza 1
30175 Hannover
Telefon: 0511/938-03
Telefax: 0511/938-20216
E-Mail: bitte verwenden Sie das Formular unter -> Kontakt
Internet: http://www.vergoelst.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Frauke Wieckberg
Andreas Exeler
Aufsichtsratsvorsitzende:
Dr. Gabriele Fredebohm
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Online-Angebote der Vergölst GmbH sind unverbindlich. Erfolgt die Bestellung über das Internet, bestätigt der Kunde mit dem Anklicken der Schaltfläche „Bestellung absenden“ seinen Kaufwillen und die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Danach öffnen sich automatisch die AGB. Durch Anklicken der Schaltfläche am Ende der AGB bzw. durch Anklicken des Kästchens am Ende der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat. Erst dann wird seine Bestellung an die Vergölst GmbH weitergesandt und ein verbindliches Angebot abgegeben. Nach Prüfung der Bestellung durch die Vergölst GmbH erhält der Kunde per E-mail eine Auftragsbestätigung. Mit der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
3. Lieferung der Waren und Lieferkosten
3.1 Die Waren werden an den Kunden durch ein von der Vergölst GmbH beauftragten Spediteur an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert. Die Kosten für den Versand betragen bei Bestellung von einem Reifen 5,00 € zzgl. MwSt.. Bei zwei und mehr Reifen werden keine Versandkosten erhoben.
3.2 Die Vergölst GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dem Kunden ihre Annahme bei verständiger Würdigung der Lage der Vergölst GmbH und seiner eigenen schutzwürdigen Interessen zuzumuten ist.
3.3 Offene Mängel hat der Kunde der Vergölst GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen.
3.4 Verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung ihres Mangels als genehmigt.
4. Zahlung
4.1 Mit der Auftragsbestätigung wird dem Kunden der zu zahlende Preis zzgl. Umsatzsteuer und Verpackung mitgeteilt, der ab diesem Zeitpunkt ohne Abzug sofort zahlbar ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung des Kunden hat ausschließlich per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Vergölst GmbH zu erfolgen.
4.2 Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung der Vergölst GmbH oder einer gleichwertigen Zahlungsausstellung die Zahlung leistet. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, so kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Waren in Verzug.
4.3 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese seitens Vergölst GmbH unbestritten sind. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
4.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Sofern umsatzsteuerfreie Leistungen (§ 4 Ziffern 1.a) ,b) i.V. m. §§ 6, 6a, 7 UStG) ohne Umsatzsteuer berechnet werden, behält sich die Vergölst GmbH vor, die Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn vom Leistungsempfänger nach Aufforderung keine Nachweise (§§ 6 Abs.4, 6a Abs.3, § 7 Abs.4 UStG) über die Steuerfreiheit erbracht werden.
4.6 Die Vergölst GmbH behält sich vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandenen Kosten zu verrechnen, soweit dem keine Tilgungsbestimmung des Kunden entgegensteht.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Vergölst GmbH.
5.2 Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Vergölst GmbH durch Dritte hat der Kunde der Vergölst GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch ihr gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpflichtung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt.
5.3 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Vergölst GmbH abgetreten. Der Kunde hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
6. Haftung, einschließlich Mängelhaftung
Für Mängel bei Lieferungen seitens der Vergölst GmbH haftet diese gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
6.1.Die Vergölst GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vergölst GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die Vergölst GmbH haftet dem Grunde nach für durch die Vergölst GmbH, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.
6.2 Die Haftung der Vergölst GmbH ist insbesondere ausgeschlossen, wenn
– ein Schaden einzig darauf beruht, dass die Waren (insbesondere die Reifen) von anderen als von der Vergölst GmbH repariert, runderneuert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden.
- ein Schaden einzig darauf beruht, dass bezüglich Reifen mit Notlaufeigenschaften Obliegenheitsverletzungen im Sinne von Ziffer 7. dieser AGB vorliegen.
6.3 Angaben der Vergölst GmbH zum Liefergegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich branchenübliche Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Garantien müssen ausdrücklich schriftlich, im Einzelnen oder als solche bezeichnet werden.
6.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch sämtliche Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse. unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Haftung aufgrund einer übernommenen Garantie.
6.5 Die Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüchen ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Geldforderungen gemäß § 354a HGB
6.6 Sachmängelhaftungsansprüche für Reifen sollen unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und vom Kunden persönlich unterzeichneten vorgedruckten Reklamationsformulars, das in den jeweiligen Fachbetrieben erhältlich ist, bei der Vergölst GmbH geltend gemacht werden. Beizufügen sind Schriftstücke, die den Verkauf des Reifens an ihn belegen (Kopien von Rechnung, Lieferschein oder Kraftfahrzeugschein mit Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges). Die Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen hängt nicht von der Verwendung des Reklamationsformulars oder der Vollständigkeit der Unterlagen ab, vereinfacht aber die Bearbeitung. Die Rücksendung des Reifens erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Die Übersendung der zur Geltendmachung erforderlichen Gegenstände hat an die Adresse:
Vergölst GmbH; Continental-Plaza 1, 30175 Hannover
zu erfolgen.
7. Obliegenheiten des Kunden bei Reifen mit Notlaufeigenschaften
7.1. Zur Vermeidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen Reifen mit Notlaufeigenschaften nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der herstellerseitig festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Reichweite ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen.
7.2. Sofern es sich bei unserem Kunden um einen Wiederverkäufer handelt, hat dieser beim Verkauf von Reifen mit Notlaufeigenschaften seine Kunden ausdrücklich auf die in Ziffer 8.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von Reifen mit Notlaufeigenschaften an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigen Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt.
7.3. Weitere Produktinformationen bezüglich unserer Reifen mit Notlaufeigenschaften sind den bei uns erhältlichen Broschüren zu entnehmen. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten.
8. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz sind unserer gesonderten Datenschutzinformation zu entnehmen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Stand: September 2025